Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

 Unsere Verkaufsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebot

(1) Die vom Kunden abgegebene Bestellung (z.B. per Fax, telefonisch, via email) ist ein bindendes Angebot.

(2) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung der bestellten Ware oder, falls die Ware in dieser Zeit nicht geliefert werden kann, innerhalb dieser Frist durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.

§ 3 Widerrufsrecht von Verbrauchern und Widerrufsfolgen

Widerrufsrecht

Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform ( z. B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Waren widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Waren. Der Widerruf ist zu richten an: alkaWell WaterCompany GmbH, Postfach 652108, 223723 Hamburg, info@alkawell.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Verbraucher uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss der Verbraucher uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem der Verbraucher die Waren nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der zurück gesendeten Ware einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Waren der Verbraucher die Zahlung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferten Waren nicht der bestellten entsprechen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig, sofern sich aus dem Bestellvordruck, den Lieferdokumenten, der Rechnung oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung "ab Werk", es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart, oder sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware.

 (3) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs, insbesondere kommt der Kunde spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung - Lieferzeit

(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Dies gilt auch, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von uns für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung sind ausgeschlossen.

(9) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 6 Installation und Behandlung der Produkte

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache fachmännisch zu installieren und diese Installationen regelmäßig zu überprüfen. Wir haften nicht für Schäden, die aus mangelnder Sorgfalt bei der Installation oder durch versäumte Kontrollen entstehen.

§ 7 Mängelhaftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware uns schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.

(2) Mängelansprüche von Kaufleuten setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB

geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, inbesondere hat die schriftliche Anzeige abweichend von Absatz (1) unverzüglich zu erfolgen.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung berechtigt. Wir tragen alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde oder die neue mangelfreie Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort geliefert werden soll. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Verjährungsfrist für Schadensersatz

(1) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr.

(2) Die für Schadensersatzansprüche nach Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

(a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

(b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Sie gelten ferner nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB.

(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

(5) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

(6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

§ 11 Speichern persönlicher Daten - Einwilligung, Datenschutz

(1) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben für die Dauer des Vertrages und deren Abwicklung sowie danach zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung von uns oder einem von uns beauftragen Dritten gespeichert werden dürfen.

(2) Wir verpflichten uns gegenüber dem Kunden, die gespeicherten Daten nur zu eigenen und zu Zwecke der Auftragsabwicklung (z.B. bei Rechnungskauf für die erforderliche Prüfung) zu nutzen. Uns ist es nicht erlaubt, die Daten an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, außer wenn hierzu eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.

§ 12 Gerichtsstand - Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den Lieferdokumenten nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Hamburg, MAI 2015